Die Genfer Abkommen und die Zusatzprotokolle werden "GA" und "ZP" abgekürzt. Römische Ziffern dahinter bezeichnen das jeweilige Genfer Abkommen, bzw. Zusatzprotokoll. Werden mehrere Artikel eines Abkommens oder Protokolls als Fundstelle angeführt, wird auf die dauernde Wiederholung des Abkommens oder Protokolls verzichtet.
Die einzelnen Bestimmungen werden als Artikel bezeichnet. Innerhalb der Artikel werden Absätze mit römischen Ziffern nummeriert. Buchstaben innerhalb von Absätzen steht die Bezeichnung "lit." vorweg.
Die Darstellung kann keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Sie soll lediglich in verständlicher Form die wichtigsten Bestimmungen kurz darstellen. Für die genauen Regelungen empfehlen wir die Volltexte mit entsprechender Kommentierung.
Insbesondere angegebene Fundstellen sind exemplarisch zu verstehen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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